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Mit Recht gut beraten

Ab in den (Auslands)Urlaub

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Schon die Kleinsten brauchen insbesondere bei Fernreisen ein Ausweisdokument. Eltern sollten sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die geltenden Regelungen informieren. FOTO: ANNE GOTHSCH

PLÖN. In Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern haben die Schulferien begonnen, und damit die Hauptreisezeit. Auch Urlaub im Ausland steht wieder hoch im Kurs – die aktuellen Lockerungen der Reisebeschränkungen machen es möglich. Für Trips ins Ausland benötigen auch Kinder seit einigen Jahren einen Reisepass. Doch worauf ist dabei zu achten?Bis vor einem Jahr war der Kinderreisepass noch sechs Jahre lang gültig, doch seit Anfang dieses Jahres wird ein solches Ausweisdokument nur noch für ein Jahr ausgestellt. Für Heranwachsende ab Vollendung des zwölften Lebensjahres ist zudem ein anderes Dokument erforderlich.

Auch Kinder benötigen für Reisen ins Ausland entsprechende Ausweisdokumente

Grundlage dafür ist eine Änderung des Passgesetzes, nach der Kinderpässe seit Januar 2021 nur ein Jahr gültig sind. Sie können aber mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden. Wurde der Pass dagegen vor dem Jahreswechsel 2020/ 2021 ausgestellt, gilt die in dem Dokument eingetragene Gültigkeitsdauer. Allerdings ist danach eine Verlängerung nur noch um jeweils ein Jahr möglich.

Um einen Pass für Kinder beantragen zu können, sind folgende Unterlagen nötig: die Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes, ein aktuelles biometrisches Foto, außerdem eine Einverständniserklärung von beiden Sorgeberechtigten, ebenso der eigene Ausweis, der des anderen Elternteils sowie gegebenenfalls der alte Kinderreisepass. Bei der Beantragung muss das Kind anwesend sein. Das Dokument kostet aktuell 13 Euro und wird in der Regel sofort ausgehändigt. Zu beachten ist allerdings, dass aufgrund der Corona-Pandemie sicher vorab ein Termin mit der Behörde vereinbart werden muss.

Wenn es sich um ein Baby oder ein Kleinkind handelt, kann es problematisch sein, ein biometrisches Foto zu bekommen. Hier sind Ausnahmen von den strengen Vorgaben möglich, die für die Fotos von Erwachsenen gelten. Details dazu sind in der Anlage 8 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (gesetze-im-internet.de) zu finden.

Um den Kinderreisepass verlängern zu lassen, ist jeweils ein aktuelles Passfoto erforderlich, und neben der Größe müssen eventuell auch Haar- und Augenfarbe korrigiert werden, die sich in den ersten Jahren verändern können. Die Verlängerung kostet aktuell sechs Euro.

Aber Achtung: Nicht alle Länder akzeptieren Kinderpässe. Für Reisen in die USA braucht das Kind einen elektronischen Reisepass oder ein Visum. Deshalb sollten sich Eltern rechtzeitig vor einer geplanten Auslandsreise erkundigen, welche Dokumente im jeweiligen Land erforderlich sind.

Informationen dazu sind beispielsweise auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de zu finden. ago, Quelle: Ergo-Group