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Abschlussjournal Pflegeberufe

Altenpflegerhelfer

Altenpflegerhelfer

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Vordere Reihe, von links nach rechts:Martina Bünning, Katrin Zimmer, Eileen Andresen, Bärbel Bielecke, Alexander Krüger (stellv. Schulleitung FSfA Kiel), Jan Götz, Maximilian ThielertMittlere Reihe, von links nach rechts:Evmarie Schumacher (FSfA), Mathias Hansen, Katrin Springmann (verdeckt), Oliver Ruta, Elena Ochs, Lena Schütt, Denise Meyer, Selina SchulzHintere Reihe, von links nach rechts:Claudia Krüger, Kim Jacobsen

Geprüft und bestanden

Altenpflegerhelfer-2

Am 6.und 7. März 2018 war es wieder soweit, sechs Absolventinnen und vier Absolventen der Abschlusskasse der einjährigen Altenpflegehilfeausbildung sowie elf Absolventinnen und sechs Absolventen der Abschlussklasse der dreijährigen Altenpflegeausbildung haben alle Prüfungsteile erfolgreich bestanden und wurden von ihren Ausbildungsbetrieben übernommen oder hatten zum 1. April bereits einen neuen Arbeitsplatz in der Pflege.

Die dreijährige Ausbildung umfasst 2100 Theoriestunden und mindestens 2.500 Praxisstunden beim Ausbildungsbetrieb. Die Altenpflegehilfeausbildung dagegen umfasst 700 Theoriestunden und mindestens 900 Praxisstunden beim Ausbildungsbetrieb.

Die Altenpflegehilfeausbildung ermöglicht nach bestandener Prüfung eine verkürzte Altenpflegeausbildung. Von den zehn Absolventen der Altenpflegehilfeausbildung nutzen fünf Teilnehmer diese Chance und bilden sich weiter. Die Möglichkeit zur Verkürzung der Ausbildung ist nicht nur den DRK-Absolventen vorbehalten, sondern steht allen zur Verfügung, die bereits eine Altenpflegehilfeausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung wie z. B. als Pflegeassistenten nachweisen können.

Alle Auszubildenden erhalten eine vertragliche Ausbildungsvergütung, die sich an den bestehenden Tarifen der Pflege orientiert. Die Ausbildung ist kostenfrei und wird durch das Land Schleswig-Holstein finanziert. Darüber hinaus sind beide Bildungsarten beim DRK AZAV zertifiziert und die Kosten der Ausbildung können im Einzelfall auch über die Agenturen für Arbeit und Jobcenter übernommen werden. Beide Ausbildungsgänge starten erneut zum 1. Oktober 2018.

Interessenten können sich bei uns im Schulsekretariat unter der nachstehenden Adresse bzw. Telefonverbindungzwecks Beratung melden bzw. einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Staatlich anerkannte Fachschulen für Altenpflege
Eutin / Heide / Kiel
Klaus-Groth-Platz 1, 24105 Kiel
Tel. 0431/5707421

Altenpfleger

Altenpflegerhelfer-3

Vordere Reihe, von links nach rechts:
Fabiano Jahn, Oguzhan Kaskor, Jessica Soliga, Selina Beqiri, Gizem Dursun, Alexander Krüger (stellv. Schulleitung FSfA Kiel), Geraldine Umutoni

Hintere Reihe, von links nach rechts:

Maik Landtreter, Anthony Akunyili, Dorcas Komen, Immigülsüm Kurt

Zuschuss für eine Auszeit

Pflegende Angehörige brauchen hin und wieder eine Auszeit. Um das finanziell zu ermöglichen, gibt es die so genannte Verhinderungspflege. Für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr stehen bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Der Betrag kann um weitere 806 Euro auf 2.418 Euro erhöht werden, wenn die Kurzzeitpflege nicht beansprucht wird.

Wo die Verhinderungspflege stattfindet, kann man selbst entscheiden. Möglich ist somit auch ein gemeinsamer Urlaub in einem entsprechend spezialisierten Hotel. Dort übernimmt qualifiziertes Personal die Pflege, während sich der Angehörige erholen kann. Die Ausstattung dieser Hotels ist auf die besondere Situation der Gäste zugeschnitten. Oft stehen auch getrennte Schlafzimmer zur Verfügung. Bezahlt werden von der Verhinderungspflege die reinen Pflegeleistungen. Unterkunft, Vollverpflegung und die so genannten Investitionskosten müssen aus eigener Tasche beglichen werden. Das kann den Pflegebedürftigen um die 40 Euro pro Tag kosten. Weil in dieser Zeit das halbe Pflegegeld weitergezahlt wird, kann man es dafür verwenden. Auch der so genannte Entlastungsbetrag - 125 Euro pro Monat - ist dafür einsetzbar.Wurde der Entlastungsbetrag bisher nicht abgerufen, stehen diese Gelder bis zur Mitte des nächsten Jahres zur Verfügung. Der mitreisende Angehörige zahlt wie bei einem normalen Hotelaufenthalt seine Kosten selbst.

Vorab sollte man sich genau über die Preise und die Ausstattung der Hotels, die Finanzierungs- und die Antragsformalitäten informieren. Gesetzlich Versicherte wenden sich hierfür an ihre Pflegekasse oder einen -stützpunkt, privat Versicherte an die Compass-Pflegeberatung. Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-1018800 bekommen gesetzlich wie privat Versicherte die entsprechenden Auskünfte. Beachten sollte man, dass ein Anspruch auf Verhinderungspflege erst ab dem Pflegegrad 2 besteht. (be.p)

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