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IN Kiel - Frühlingslust

Der Teppich: Eröffnung in der Dänischen Strasse 11

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Wassertechnik Böhm aus Lütjenburg installiert Weichwasseranlagen schnell und kompetent. FOTO: CHRISTIANE MÜNSTER

IN Kiel - Frühlingslust

Nach rund zweimonatiger Umbauphase hat Der Teppich seine Türen in der Dänischen Straße 11 nun endlich eröffnet. „Aufgrund des Baus vom Kleinen Kiel-Kanal waren wir gezwungen, uns neue Räumlichkeiten zu suchen", erklärt Inhaber Farschad Ghaemmaghami, der sich nun freut, in der Nachbarschaft passende Geschäftsräume gefunden zu haben, die der Wertigkeit und Qualität der angebotenen Produkte entsprechen.„Seit rund 35 Jahren ist Der Teppich schon in der Kieler Innenstadt vertreten, und diese Tradition wollten wir wahren." Das Fachgeschäft für orientalische und moderne Knüpfkunst bietet für jeden Geschmack das Passende. Die Lieferung, Abholung und die fachmännische Beratung – auch beim Kunden vor Ort – sind kostenlos. Außerdem umfasst das Serviceangebot noch professionelle Handwäsche sowie die Restauration der wertvollen Teppiche.Der TeppichDänische Straße 11KielTel. 0431/9710036

Erste Adresse für perfecte Haut

Der Teppich: Eröffnung in der Dänischen Strasse 11-2
FOTO: GABRIELE HEINE

Neuer, heller, moderner – so präsentiert sich Ella Roßat Kosmetik an neuer Adresse. Nach 18 Jahren Selbstständigkeit in Kiel will sich Ella Roßat künftig noch intensiver auf ihr Spezialgebiet, die apparative, medizinische Kosmetik und Permanent Make-up konzentrieren. Dafür hat sie für sich und ihre Kunden in Neuwittenbek, nur 15 Minuten von der Kieler Innenstadt entfernt, ein perfektes Umfeld geschaffen.

Am 28. März lädt sie ab 16 Uhr zur Neueröffnung ein und präsentiert die modernen und repräsentativen Räumlichkeiten allen Kunden und Interessenten. „Ab dem 3. April bin ich dann hier für Sie einsatzbereit“, freut sich die Inhaberin. Neben den Zeichen der Zeit können erblich oder krankheitsbedingte sowie äußere Einflüsse das Hautbild verändern. Ob Falten, Rötungen, Narben oder Pigmentstörungen – Ella Roßat behandelt ganzheitlich und hocheffektiv, ganz ohne Skalpell.

Jetzt schon für das erste Special vormerken: Am 26. April und am 3. Mai lädt Ella Roßat zusammen mit der Firma Jane Iredale zu Make-up-Seminaren ein. In Einzelberatungen können sich die Besucherinnen von den Vorzügen dieses Mineral Make-ups überzeugen. Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten.

Ella Roßat Kosmetik
Am Bahnhof
24214 Neuwittenbek
Tel. 04346/296171

Auf der Suche nach einem Job oder Ausbildungsplatz?

Der Teppich: Eröffnung in der Dänischen Strasse 11-3
Fariba Heil, Inhaberin Institut für Business Coaching und Mentaltraining. FOTO: HFR

Der Beruf ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Lebens. Wenn in diesem Bereich etwas im Argen liegt, beeinflusst das das gesamte Leben. Beruflicher Erfolg und Freude am Job sind also unabdingbar für das persönliche Lebensglück und eng miteinander verknüpft. Doch viele Menschen verausgaben sich im Job oder sind innerlich blockiert. Was im Kleinen anfängt, kann sich im weiteren Verlauf zu einem Burnout und Ängsten entwickeln. Doch soweit muss erst gar nicht kommen. Fariba Heil, Inhaberin des Institutes für Business Coaching und Mentaltraining, und ihr Team stehen ihren Klienten professionell zur Seite und führen diese mittels Burnout-Vorbeugung oder der schrittweisen Beseitigung von innerlichen Blockaden und Schwächen zu einem erfüllten Berufsleben. Aber auch wenn es um das Coaching für eine optimale Bewerbungsmappe oder dem zielführenden Bewerbungsgespräch geht, ist Fariba Heil die richtige Ansprechpartnerin. Das Institut für Business Coaching und Mentaltraining ist träger- und maßnahmenzertifiziert und nimmt Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) der Arbeitsagenturen und Jobcenter an.

Institut für Business Coaching und Mentaltraining
Fariba Heil
Kleiner Kuhberg 8-10
Tel. 0431/22109125
Mobil: 0176/20317009

Rechtstipp

Mietvertrag und Scheidung

Rechtsanwältin und Mediatorin Martina Comberg. FOTO: HFR
Rechtsanwältin und Mediatorin Martina Comberg. FOTO: HFR
Im Fall einer Trennung gibt es oft Streit darüber, wer die Mieträume weiter bewohnen darf. Dabei kann selbst derjenige, der nicht im Mietvertrag steht, von dem anderen Ehegatten anlässlich der Trennung die Überlassung der bis dahin gemeinschaftlichen Wohnung verlangen. Auch können sich die Ehepartner einigen, dass einer das Mietverhältnis fortführt. Unproblematisch ist es, wenn beide Ehegatten die Wohnung aufgeben wollen, dann müssen sie nur den Mietvertrag kündigen. Falls ein Ehegatte die Wohnung jedoch behalten möchte, der andere dies zulässt oder verweigert, müssen Ausgleichmechanismen unter Einbeziehung des Vermieters, dessen Rechte ebenfalls betroffen sind, gefunden werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob beide Ehepartner Vertragspartner des Vermieters sind. Die Übernahme oder die Überlassung der Wohnung kann aber auch durch eine Entscheidung des Familiengerichts oder durch eine gemeinschaftliche Mitteilung der Eheleute an den Vermieter erfolgen. Entscheidet das Gericht oder gibt es die gemeinschaftliche Erklärung, scheidet der bisherige Mieter aus dem Mietverhältnis aus. Falls derjenige, der in der Wohnung bleibt, bisher keinen Mietvertrag hatte, kann er vom Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages zu ortsüblichen Bedingungen verlangen. Gleiches gilt auch, wenn die Wohnung dem anderen Ehegatten gehört. Dabei richtet sich die Miethöhe nach der vergleichbarer Wohnungen. Bei einer gerichtlichen Entscheidung erhält der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Er hat die einmalige Möglichkeit, den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Erforderlich ist jedoch auch hier ein wichtiger Grund, der in der Person des Mieters liegen muss, zum Beispiel mangelnde Liquidität.

Fachanwältin für Familienrecht und zertifizierte Mediatorin Martina Comberg
Holstenbrücke 4-6
Tel. 0431/8881120

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