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Steuerberatung

Einkommensteuererklärung 2020 – was gilt es zu beachten?

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FOTO: PIXABAY

Der Fiskus unterteilt die steuerpflichtigen Arbeitnehmer in zwei Gruppen. In diejenigen, die verpflichtet sind eine eigene Steuererklärung abzugeben (sogenannte Pflichtveranlagung) und diejenigen, die das freiwillig tun können (sogenannte Antragsveranlagung). „Diese Unterscheidung ist wichtig, da daran unterschiedliche Rechtsfolgen gekoppelt sind. Der 31. Juli 2021 etwa ist der Stichtag für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020 für alle Steuerpflichtigen, die der Pflichtveranlagung unterliegen. Personen, die ihre Steuererklärung von Steuerberatern erstellen lassen, haben hierfür bis zum 28. Februar 2022 Zeit. Steuerpflichtige, die der Antragsveranlagung unterliegen, haben indessen vier Jahre und damit bis Ende 2024 Zeit, ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen“, so die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein. Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Beziehen Steuerpflichtige ausschließlich Lohn oder Gehalt aus einer Arbeitnehmertätigkeit, müssen sie nur in Ausnahmefällen eine Steuererklärung abgeben. Die auf den Arbeitslohn anfallende Einkommensteuer wird jeden Monat anteilig als Lohnsteuer vom Arbeitslohn abgezogen und an den Staat abgeführt. Alle Einkünfte sind zu diesem Zeitpunkt bereits versteuert. In bestimmten Fällen besteht aber die Vermutung, dass der Arbeitnehmer nicht genug Steuern an den Staat abgeführt hat. Dann ist diese Person verpflichtet, eine Steuererklärung fristgerecht abzugeben. Eine Erklärungspflicht gilt für folgende Fälle: - Wenn Steuerpflichtige neben Einkünften aus einer Arbeitnehmertätigkeit zusätzlich Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro oder Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mehr als 410 Euro betragen, erhalten haben. Das können zum Beispiel Einkünfte aus der Rente, Eltern-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld sein. - Wenn zusammenveranlagte Eheleute Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen nach der Steuerklasse V oder VI Steuern abführen muss oder wenn das Ehepaar die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt hat.- Wenn Steuerpflichtige von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn erhalten haben.

    

Wann lohnt sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung?

Jeder Steuerpflichtige kann freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn Aufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die tatsächlichen Werbungskosten die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro übersteigen. Wenn die Entfernung von der Wohnung zur Tätigkeitsstätte bei einer Fünftagewoche mehr als 15 km beträgt, lohnt sich bereits aufgrund der Fahrtkosten die Abgabe einer Steuererklärung. Kommen dann noch andere Werbungskosten wie Aufwendungen für das Arbeitszimmer oder die Arbeitskleidung bzw. Weiterbildungskosten etc. dazu, kann der Steuerpflichtige die Steuerlast erheblich mindern. Auch Kinderbetreuungskosten oder die Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können geltend machen. Besonders in 2020 ist die neue Homeoffice-Regelung aufgrund der Corona-Pandemie und damit die leichtere Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers. Steuerpflichtige, die 2020 im Homeoffice gearbeitet haben, aber die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllen, können eine Pauschale von 5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro im Jahr als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend machen. Die Pauschale wird für Tage gewährt, an denen ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde. Sie wird auf den Werbungskostenpauschbetrag (1000 Euro) angerechnet.

Müssen Belege zusammen mit der Steuererklärung verschickt werden?

Es gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das heißt, es müssen mit der Steuererklärung bis auf wenige Ausnahmen keine Belege eingereicht werden. Sie sollten aber aufbewahrt werden, falls Nachfragen entstehen. Steuerzahler müssen zum Beispiel die Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich nicht mehr einreichen, da sie von den Arbeitgebern bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurde.

Fazit

Bei der Erstellung und fristgerechten Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020 gibt es eine Menge Dinge zu beachten. Wer sich dabei unsicher fühlt, sollte die fachliche Beratung von Steuerberatern hinzuziehen. Orientierungshilfe gibt der Steuerberater-Suchdienst auf der Website unter www.stbk-sh.de.

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein