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In Kiel - September Freuden

Neue E-Mobile

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Eine Weichwasseranlage ist in der Regel in zwei Stunde installiert. FOTO: CHRISTIANE MÜNSTER

Expertentipp

„Mobilität ist Lebensqualität“, so lautet das Motto von Claus-Günther Buchholtz, dem Inhaber von „Elektromobil Kiel“ in Molfsee. In seinem kleinen Laden gegenüber dem Freilichtmuseum bietet Buchholtz eine große Auswahl an Elektro-Fahrzeugen aller Art – vom E-Scooter über E-Bikes bis hin zum E-Roller samt Beratung, Wartung und Service. Bereits vor der Eingangstür erwartet die Kunden eine ganze Reihe brandneuer E-Mobile wie beispielsweise den „K1 Hammer“, ein faltbares E-Mofa mit Straßenzulassung. „Mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h und einer maximalen Reichweite von 30 Kilometer ist dieses Gefährt ideal für Wohnmobilisten“, so Claus-Günther Buchholtz.


Bester Durchblick zum Aktionspreis

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Inhaber Heiko Loch (re.) und seine Mitarbeiter Thomas Schubert und Nancy Parszyk sorgen für besten Durchblick. FOTO: FSCH

Der Sommer neigt sich dem Ende, doch die Aussichten bei Loch Optik bleiben sonnig! Denn dank attraktiver Angebote lässt sich hier bares Geld sparen. So gibt es das Paar Gleitsichtgläser für nur 79 Euro sowie Einstärkengläser für 39 Euro. Verarbeitet werden Qualitätsgläser aus Kunststoff (+/-6dpt/2cyl), super entspiegelt und gehärtet und in hauseigener Werkstatt geschliffen. Außerdem: Gleitsichtsonnenschutzgläser aus Kunststoff in Grau, Grün oder Braun für nur 98 Euro pro Paar. Zudem gibt es aktuell 30 Prozent Rabatt auf alle vorrätigen Sonnenbrillen. Schnell sein lohnt sich: Diese Angebote sind ab heute zwei Wochen lang gültig.

Der Meisterbetrieb in der Ringstraße ist seit 1999 auf hochwertige Gleitsichtbrillen zu günstigen Preisen spezialisiert und setzt dabei auf Qualitätsgläser aus deutscher Fertigung.

Loch Optik
Ringstraße 46
Tel. 0431/6794111

Wer noch etwas schneller unterwegs sein möchte, dem rät Buchholtz zum „eFlux Vision X2“. Der Elektroroller kommt im coolen Design mit Vollfederung und Offroad-Reifen daher und bringt 45 km/h auf die Straße.

Elektromobil Kiel
Am Museum 1a, Molfsee
Tel. 0431/88861910
Mo.-Fr. 9-17 Uhr, Sa. 9-13 Uhr
www.elektromobil-kiel.de

Expertentipp

Faszien- & Pilates-Power

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Der „Faszien- & Pilates-Power“-Kursus des KTV unter der Leitung von Carsten Scholl macht den Teilnehmern Spaß und spricht Körper und Geist an. FOTO: KAE

Faszien sind derzeit in aller Munde. „Wir können sie uns wie eine Haut vorstellen, die alle Bestandteile im Innern unseres Körpers überzieht“, erklärt Carsten Scholl, Fitness-Fachwirt und Pilates-Trainer im Kieler Turnverein (KTV). In seinem neuen Kursus „Faszien- & Pilates-Power“ lernen die Teilnehmer, dieses innere Bindegewebe und den gesamten Körper zu stärken.

Mit Hilfe von Black Rolls, Bällen und einer Vielzahl von Übungen bringt Scholl dabei in den KTV-Räumen in der Zastrowstraße die Teilnehmer zum Schwitzen. Grundlage des wöchentlichen Kurses sind Pilates-Figuren, die durch spezielle Faszien-Übungen ergänzt werden. Dabei geht der Fitness-Fachwirt stets auf Wünsche der Teilnehmer zu besonderen Vorlieben und Problembereichen ein.

Bereits die Pilates-Figuren eignen sich dazu, verklebte Faszien wieder in Form zu bringen. Unterstützt wird dieser Prozess durch spezielle Faszien-Übungen. „Dieses Training macht richtig Spaß und spricht Körper und Geist an“, so die regelmäßige Teilnehmerin Anna Zaunbauer.

Faszien- & Pilates-Power
Do. 19.30-20.30 Uhr

Kieler Turnverein
Zastrowstraße 14
Tel. 0431/13212
www.kielertv.de

Rechtstipp

Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001

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Rechtsanwältin und Mediatorin Martina Comberg. FOTO: HFR

Das Finanzgericht Hamburg hat der Klage eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares stattgegeben, das die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begehrte, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2001. Die Kläger hatten nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 im Jahr 2001 eine Lebenspartnerschaft begründet, die sie nach Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes im November 2017 in eine Ehe umwandelten. Nach der gesetzlichen Regelung ist der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft nach der Umwandlung in eine Ehe für die Rechte und Pflichten der Partner maßgeblich. Weil die Zusammenveranlagung nach dem Splittingtarif in vielen Fällen zu einer Verringerung der Steuerlast führt, beantragten die Kläger, die für Eheleute vorgesehene Zusammenveranlagung nachträglich für alle Jahre seit Beginn ihrer Lebenspartnerschaft, also ab 2001. Weil beide Partner bis in das Jahr 2012 bereits mit bestandskräftigen Bescheiden jeweils einzeln zur Einkommensteuer veranlagt worden waren, lehnte das Finanzamt die rückwirkende Zusammenveranlagung ab. Dem ist das Finanzgericht Hamburg nicht gefolgt und hat der Klage stattgegeben.

Nach Auffassung des Finanzgerichts bestimmt das Eheöffnungsgesetz, dass nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend sei. Nach der Umwandlung seien die Lebenspartner so zu stellen, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten. Das Eheöffnungsgesetz sei ein außersteuerliches Gesetz und damit grundsätzlich geeignet, ein rückwirkendes Ereignis i.S.v. §175 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 AO darzustellen, das eine Änderung der bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide ab 2001 rechtfertige.

Fachanwältin für Familienrecht und zertifizierte Mediatorin Martina Comberg
Holstenbrücke 4-6
Tel. 0431/8881120