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Pflege mit Herz

Providemus — Für das Leben

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Beim ambulanten Pflegedienst Providemus stehen der Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität von älteren, pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen mit und ohne Behinderungen im Fokus. FOTO: ADOBESTOCK/GALITSKAYA

Was muss die Pflegekasse zahlen?

KIEL. Providemus ist der neu gegründete, gemeinsame ambulante Pflegedienst der Stiftung Drachensee und der Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG. Mit zusammen rund 120 Jahren Erfahrung im Engagement für gute Lebensbedingungen und die Menschen in der Kiel-Region ist die Qualität in den Angeboten von Providemus nicht nur eigener Anspruch, sondern auch ein Versprechen an die Pflege-Patienten. Im Fokus der Arbeit stehen der Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität von älteren, pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen mit und ohne Behinderungen. Der Sitz der Providemus GmbH ist Kiel, das Einsatzgebiet ist Kiel und die angrenzende Region. Ziel der Arbeit von Providemus ist es, mit einem qualitativen, differenzierten und umfassenden Leistungsangebot Menschen mit Pflege- und Hilfebedarf zu unterstützen, um ihnen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die individuellen Pflegeleistungen in der eigenen Häuslichkeit nach SGB XI und SGBV sollen dabei in einer besonders guten, fachlichen Qualität mit entsprechender sozialer Kompetenz erbracht werden. Um dieser Zielsetzung auch im praktischen Pflegealltag gerecht werden zu können, legt Providemus besonderes Augenmerk auf die Auswahl seiner Pflegefachkräfte. Zuständig hierfür ist Gabriele Dedow, Pflegedienstleitung bei Providemus und selbst erfahrene Pflegefachkraft. Zu erreichen ist das Pflegeteam täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 15 Uhr unter Tel. 0431/ 6484601 oder persönlich nach Terminvereinbarung. Gerne berät Providemus zu Fragen rund um die Pflege. Eine 24-Stunden-Rufbereitschaft gibt es unter Tel. 0173/2723383.Providemus GmbHHamburger Chaussee 221, KielTel. 0431/6484601www.providemus-pflege.de


Was muss die Pflegekasse zahlen?

Allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 stehen bestimmte Leistungen zu. Je nachdem, ob ein Pflegebedürftiger zu Hause oder stationär betreut wird, zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen. Welcher Pflegegrad vorliegt, können Betroffene und ihre Angehörigen beispielsweise im Internet unter www.pflege.de mithilfe des Pflegegradrechners ermitteln. Einen Überblick über die jeweils möglichen Leistungen, die die Pflegekasse übernimmt, und die Pflegegrade finden Betroffene zum Beispiel unter www.verbraucherzentrale.de. Gut zu wissen: Auch in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens können bei vorhandener Pflegebedürftigkeit Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.