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Gesundheitswesen Aktuell

Verkehrsmedizin

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Anne Fry und Dr. Friedrich Fry

Der demographische Wandel bringt es mit sich, dass das Thema Autofahren im Alter immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die Anzahl älterer Menschen mit Fahrerlaubnis steigt an und diese Bevölkerungsgruppe nimmt somit auch in steigendem Umfang aktiv am Straßenverkehr teil. Zugleich ist diese Personengruppe aber auch in steigendem Maße von Krankheiten und altersbedingten körperlichen Einschränkungen betroffen, die Auswirkungen auf die Fahreignung haben können. Vermutungen allerdings, dass dieser Umstand zu einer stärkeren Gefährdung der Verkehrssicherheit durch diese Menschen führt, sind durch zahlreiche Verkehrsstatistiken widerlegt. Z.B. werden körperliche Handicaps durch teils langjährige Fahrpraxis kompensiert und auch die im Alter häufig erheblich reduzierte Jahresfahrleistung schlägt sich eher positiv zu Buche.

„Fahren im Alter: Ja oder nein“ - Selbstbestimmte Mobilität aus ärztlicher Sicht


Gleichwohl sollten Angehörige wie Betroffene bei fahrsicherheitsrelevanten Auffälligkeiten (Übersehen von Verkehrszeichen, häufige Beinahe-Unfälle, Häufung von kleineren Blechschäden „runde Ecken“ etc.) offen darüber sprechen, ob das Führen eines KFZ noch uneingeschränkt oder auch generell möglich ist. Es müssen gar nicht immer konkrete Krankheiten wie z.B. fortgeschrittene Demenz oder ähnliches vorliegen. Häufig sind es auch die Nebenwirkungen von Medikamenten gegen Bluthochdruck, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus oder Psychopharmaka gegen z.B. Depressionen, die Einschränkungen der Fahrtauglichkeit bedingen können. 

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Foto: shutterstock

Hier ist zuallererst der betreuende Haus- und/oder Facharzt der kompetente Ansprechpartner. Es soll aber an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass gerade langjährige Hausärzte bei notwendigen auszusprechenden Empfehlungen zum Fahrverzicht häufig in einen Gewissens- bzw. Loyalitätskonflikt geraten. Als „Anwalt“ seines Patienten in nahezu allen Lebenslagen fällt es häufig schwer, unbequeme Wahrheiten offen an- und auszusprechen. Sehr häufig bleibt die erforderliche Sachlichkeit auf der Strecke, weil das vom Hausarzt ausgesprochene Fahrverbot das Vertrauensverhältnis Arzt – Patient erheblich belastet.

Es kann daher manchmal sinnvoll sein, eine „neutrale“ Stelle mit dieser Fragestellung zu befassen. Ärzte mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation können kompetent und unbelastet von den o.g. Konfliktsituationen beraten. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass nur in den allerseltensten Fällen eine Meldung an die Führerscheinstelle erfolgt. Die ärztliche Schweigepflicht gilt selbstverständlich auch bei verkehrsmedizinischen Fragestellungen und Beratungen. Es muss schon Gefahr im Verzug sein, um das hohe Gut der ärztlichen Verschwiegenheit zugunsten einer ärztlichen Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde zu verletzen.

In den 15 Jahren ihrer Tätigkeit ist dies in der Praxis der Verfasser noch nie vorgekommen. Häufiger ist es allerdings vorgekommen, dass das einfühlsame Gespräch in Verbindung mit sachlicher und nachdrücklicher Aufklärung dann doch zu der Einsicht geführt hat, nicht mehr als Autofahrer(in) am Straßenverkehr teilzunehmen. Dies bedeutet zwar im ersten Moment einen erheblichen Eingriff in die selbstbestimmte Mobilität des (der) Betroffenen, nimmt aber häufig allen Beteiligten (dem autofahrenden älteren Patienten wie auch den Angehörigen) den erheblich belastenden Druck der immerwährenden kontroversen Diskussionen zum Thema „Fahren im Alter: Ja oder Nein“.

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15 Jahre Praxis Fry

praxisfry Anne & Dr. Friedrich Fry

- Ärzte für Allgemeinmedizin
- Arbeits-/Betriebsmedizin Verkehrsmedizinische Begutachtungs- und Untersuchungsstelle
- Seeärztliche Untersuchungsstelle Seelotsenuntersuchungen
- Seediensttauglichkeitsuntersuchungen nach deutschem und internationalem Recht

Kieler Straße 63a, 24119 Kronshagen
Tel.: 0431-582002
Fax: 0431-583329
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