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Gesundheitswesen

Versicherungsschutz im Ausland

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FOTO: AMS

Bei Heuschnupfen: Tee kann zu Ausschlag führen 

Urlaub – die schönste Zeit des Jahres. Wen das Reisefieber gepackt hat, der denkt nicht gern an gesundheitliche Gefahren. Doch die Freude über den Urlaub kann schnell getrübt sein, zum Beispiel durch heftige Magenschmerzen oder einen gebrochenen Arm. „Gesetzlich Versicherte, die im europäischen Ausland Urlaub machen, genießen auch dort Krankenversicherungsschutz“, sagt Elisabeth Reker-Barske, Leiterin „Europa/Internationales“ im AOK-Bundesverband. „Innerhalb Europas müssen sie nur ihre Krankenversichertenkarte mitnehmen. Auf deren Rückseite befindet sich die europäische Krankenversicherungskarte.“ Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (kurz EHIC, für Electronic Health Insurance Card) erhalten gesetzlich Versicherte im Krankheitsfall alle notwendigen medizinischen Leistungen, die nicht bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland warten können, etwa nach einem Beinbruch oder einer Virusinfektion. Die EHIC gilt in allen 28 Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen. Ebenfalls verwendet werden kann die EHIC in Mazedonien, Montenegro und Serbien. Dort umfasst sie jedoch nicht den vollen Leistungsumfang. Bei Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien und in die Türkei gehört der Auslandskrankenschein mit ins Gepäck. Diesen bekommen Versicherte bei ihrer Krankenkasse. Auch für diese Staaten gilt ein anderer Leistungsumfang als in den EU-Staaten. „Reisende sollten sich deshalb vorab bei ihrer Krankenkasse über den Krankenversicherungsschutz im Urlaubsland informieren“, rät AOK-Expertin Reker-Barske. Dazu geben Merkblätter der „Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland“ (DVKA) Auskunft, die im Internet heruntergeladen werden können. „Die gesetzlichen Krankenkassen können sich an den meisten Kosten beteiligen, wenn der Arzt eine gesetzliche Zulassung im jeweiligen Land hat. In Privatpraxen und -kliniken dagegen ist die Eigenbeteiligung sehr hoch“, so Reker-Barske. In einigen Staaten müssen Patientinnen und Patienten beim Arzt oder in der Apotheke in Vorleistung treten. In diesen Fällen sollten sie alle Rechnungen aufbewahren und diese dann nach ihrer Reise der Krankenkasse zur Rückerstattung vorlegen. „Allerdings dürfen die gesetzlichen Krankenkassen lediglich erstatten, was auch den Bürgern im jeweiligen Urlaubsland bei der medizinischen Versorgung zusteht. Deshalb kann es passieren, dass Urlauber einen Teil der vorausgezahlten Behandlungskosten selbst tragen müssen“, informiert die AOK-Expertin. Sie empfiehlt daher dringend, auch innerhalb Europas eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Mit ihr können nicht erstattungsfähige Behandlungskosten – vor allem von Privatärzten – oder Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport abgedeckt werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden dürfen. Für Reisen außerhalb Europas ist die Zusatzversicherung ein Muss. Denn: In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, etwa den USA oder Thailand, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die anfallenden Behandlungskosten nicht erstatten. Statt einzelne Urlaube abzusichern, empfiehlt es sich, einen Jahresvertrag abzuschließen. Das ist kostengünstiger und man ist weltweit für eine Reisezeit von etwa sechs Wochen im Jahr abgesichert. Die AOKs bieten günstige Zusatzversicherungen für den weltweiten Reiseschutz an. Wer länger unterwegs ist oder beispielsweise den Winter lieber im Warmen verbringt, braucht eine spezielle Auslandskrankenversicherung – auch innerhalb von Europa. Möchten sich Versicherte dagegen gezielt im Ausland behandeln lassen, sollten sie unbedingt vor Reiseantritt mit ihrer deutschen Krankenkasse klären, welche Kosten übernommen werden können. Denn für geplante Behandlungen im EU-Ausland gelten die EHIC und der Auslandskrankenschein nicht. TEXT: AMS

Bei Heuschnupfen: Tee kann zu Ausschlag führen 

Versicherungsschutz im Ausland-2
FOTO: PIXABAY

Menschen mit einer Pollenallergie reagieren unter Umständen auch auf manche Arzneitees allergisch. Das passiert vor allem dann, wenn das Heilkraut und der Auslöser der Pollenallergie aus derselben Pflanzenfamilie stammen, wie das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ schreibt. Wer auf Beifuß Probleme bekommt, muss zum Beispiel bei Kamillentee aufpassen, da beide Pflanzen zu den Korbblütlern gehören.

Wer das Gefühl hat, dass Tees allergische Beschwerden verursachen, sollte auf alle Fälle auf das Getränk verzichten, weil Reaktionen mit jedem Kontakt heftiger ausfallen können – bis hin zu Asthma oder einem allergischen Schock. In der Apotheke kann Betroffenen dann häufig eine Alternative empfohlen werden, die mit dem Auslöser der Allergie nicht verwandt ist. QUELLE: APOTHEKEN UMSCHAU